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   BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98   

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https://dejure.org/1998,38591
BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98 (https://dejure.org/1998,38591)
BAG, Entscheidung vom 21.07.1998 - 1 AZR 60/98 (https://dejure.org/1998,38591)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 1998 - 1 AZR 60/98 (https://dejure.org/1998,38591)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Nach Auffassung des Senats bedarf die Zulassung zu ihrer Wirksamkeit nicht der mündlichen Verkündung; eine Zulassung in den Entscheidungsgründen ist zwar unsachgemäß, aber dennoch wirksam (Senatsurteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; dem hat sich jetzt der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen - s. Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 [A]).

    Die Divergenz bedarf daher auch im vorliegenden Fall keiner Auflösung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (s. jetzt aber Beschluß des Sechsten Senats vom 19. Juni 1998, aaO).

  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Insoweit hat der Betriebsrat ein fortdauerndes Mandat zur Regelung der entsprechenden Folgen (BAG Beschluß vom 10. August 1994 -1 0 ABR 61/93 - BAGE 77, 313, 331 f. = AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972, unter B II 3 c cc der Grün de).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Die Regelungskompetenz der Betriebspartner beschränkt sich grundsätzlich auf die aktive Belegschaft (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. Mai 1997 -1 AZR 75/97 - AP Nr. 65 zu § 77 BetrVG 1972, unter I 2 der Gründe).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Demgegenüber hält der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verkündung als Wirksamkeitsvoraussetzung fest; die Zulassung sei aber ausnahmsweise auch dann wirksam, wenn sie vom Gericht beschlossen und nur versehentlich nicht verkündet worden und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden sei (BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; ebenso der Siebte Senat, Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 AZR 208/95

    Nachträgliche Heilung einer mitbestimmungswidrigen Anrechnung von Tariferhöhungen

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Die Änderung ist also nicht rückwirkend in Kraft gesetzt worden, was jedenfalls für Regelungen zugunsten der normunterworfenen Arbeitnehmer an sich zulässig gewesen wäre (vgl. nur Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 77 Rz 38; zur Rückwirkung belastender Betriebsvereinbarungen s. auch Senatsurteil vom 19. September 1 9 9 5 - 1 AZR 208/95 - BAGE 81, 38 = AP Nr. 61 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Nach Auffassung des Senats bedarf die Zulassung zu ihrer Wirksamkeit nicht der mündlichen Verkündung; eine Zulassung in den Entscheidungsgründen ist zwar unsachgemäß, aber dennoch wirksam (Senatsurteil vom 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1979; dem hat sich jetzt der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen - s. Beschluß vom 19. Juni 1998 - 6 AZB 48/97 [A]).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    Demgegenüber hält der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am Grundsatz der Verkündung als Wirksamkeitsvoraussetzung fest; die Zulassung sei aber ausnahmsweise auch dann wirksam, wenn sie vom Gericht beschlossen und nur versehentlich nicht verkündet worden und dies in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gebracht worden sei (BAGE 78, 294 = AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1979; ebenso der Siebte Senat, Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - AP Nr. 6 zu § 41 SGB VI).
  • LAG Köln, 29.10.1997 - 7 Sa 591/97

    Ausschluss aus einem nachträglich verbesserten Sozialplan bzgl. bereits

    Auszug aus BAG, 21.07.1998 - 1 AZR 60/98
    hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1998 durch den Präsidenten Professor Dr. Dieterich, die Richter Dr. Rost und Dr. Wißmann sowie die ehrenamtlichen Richter Dr. Federlin und Brunner für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Oktober 1997 - 7 Sa 591/97 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 Sa 1455/03

    Ausnahme von vor Betriebsänderung aufgelösten Arbeitsverhältnissen vom bei

    Der zeitliche Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung wird grundsätzlich durch die Betriebspartner selbst festgelegt (BAG, Urteil vom 21.07.1998, 1 AZR 60/98, n.v.).

    (BAG, Urteil vom 21.07.1998, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 11 Sa 1634/10

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld im rheinisch-westfälischen

    Da es sich um eine Sozialplanregelung handele, stehe der Berücksichtigung der Protokollnotiz nicht entgegen, dass der Kläger im Zeitpunkt der Protokollnotiz aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden gewesen sei ( BAG 21.07.1998 - 1 AZR 60/98 - BAG 10.08.1994 - 10 ABR 61/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 86 ).
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 439/22

    Sozialplanabfindung; Schadensersatz; Nachteilsausgleich

    a)Der zeitliche Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung wird grundsätzlich durch die Betriebspartner selbst festgelegt (BAG 21.07.1998 - 1 AZR 60/98, juris Rn. 23; s.a. BAG 06.08.1997 - 10 AZR 66/97, juris; BAG 14.12.2010 - 1 AZR 279/09, juris).
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